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   OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08   

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OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08 (https://dejure.org/2011,3117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2011 - 1 KN 71/08 (https://dejure.org/2011,3117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2011 - 1 KN 71/08 (https://dejure.org/2011,3117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einbeziehung von Grundstücken in die Abwägung im Rahmen der Angebotsplanung bei fehlenden Einwendungen ihrer Eigentümer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
    Beachtung von Grundstücken durch eine Gemeinde bei der Entwicklung eines Industriegebietes im Wege der Angebotsplanung auch ohne Einwendungen ihrer Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Beachtung von Grundstücken durch eine Gemeinde bei der Entwicklung eines Industriegebietes im Wege der Angebotsplanung auch ohne Einwendungen ihrer Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung von Grundstücken durch eine Gemeinde bei der Entwicklung eines Industriegebietes im Wege der Angebotsplanung auch ohne Einwendungen ihrer Eigentümer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 376
  • BauR 2012, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte des Antragstellers unter Zugrundelegung seines Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (BVerwG, Urt. v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - Rdnr. 12, zitiert nach juris).

    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gemeinde keine entsprechenden Hinweise der betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der Planaufstellung erhalten hat und dadurch im Falle der nicht sich aufdrängenden Erkennbarkeit bereits an einer Berücksichtigung gehindert ist (BVerwG, Beschl. v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45; Urt. v. 16.6.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    Erforderlich ist, dass ein Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen in subjektiven Rechten verletzt wird (BVerwG, Beschl. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 -, ZfBR 2011, 566).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    Entscheidet sich die Gemeinde für einen solchen - statt einen vorhabenbezogenen - Plan, hat das zwar zur Folge, dass sich die Abwägungsentscheidung des Rats auf die durch die Planfestsetzungen erlaubten Bebauungsmöglichkeiten beziehen muss und nicht auf die konkrete Anlagenkonfiguration eines dahinter zurückbleibenden Genehmigungsantrags beschränken darf (vgl. Senatsb. v. 4.1.2011 - 1 MN 130/10 -, ZfBR 2011, 154 = NuR 2011, 147 = BauR 2011, 805 = AUR 2011, 167 = NordÖR 2011, 281 = RdL 2011, 175).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    Die Entscheidung des OVG Münster zum Kraftwerk Datteln (Urt. v. 3.9.2009 - 10 D 121/07.NE -, DVBl 2009, 1385 = BauR 2010, 572 = BRS 74 Nr. 6; dazu BVerwG, Beschl. v. 16.3.2010 - 4 BN 66.09 -, UPR 2010, 277) lässt sich - entgegen der Ansicht der Antragsteller - auf den hier zu entscheidenden Fall nicht annähernd übertragen.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gemeinde keine entsprechenden Hinweise der betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der Planaufstellung erhalten hat und dadurch im Falle der nicht sich aufdrängenden Erkennbarkeit bereits an einer Berücksichtigung gehindert ist (BVerwG, Beschl. v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45; Urt. v. 16.6.2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; ausreichend ist, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ; v. 17.5.2000 - 6 CN 3.99 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 141 m.w.N.; v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 165, Seite 137; st. Rspr.).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; ausreichend ist, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ; v. 17.5.2000 - 6 CN 3.99 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 141 m.w.N.; v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 165, Seite 137; st. Rspr.).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    Zum einen muss der Schutz der "schönen Aussicht" nicht als schützenswerter Belang in die Abwägung eingestellt werden (BVerwG, Beschl. v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, BRS 57 Nr. 42).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    Die Entscheidung des OVG Münster zum Kraftwerk Datteln (Urt. v. 3.9.2009 - 10 D 121/07.NE -, DVBl 2009, 1385 = BauR 2010, 572 = BRS 74 Nr. 6; dazu BVerwG, Beschl. v. 16.3.2010 - 4 BN 66.09 -, UPR 2010, 277) lässt sich - entgegen der Ansicht der Antragsteller - auf den hier zu entscheidenden Fall nicht annähernd übertragen.
  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 1 KN 71/08
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; ausreichend ist, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ; v. 17.5.2000 - 6 CN 3.99 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 141 m.w.N.; v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 165, Seite 137; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Denn eine entsprechende Betroffenheit hängt maßgeblich von den späteren - derzeit aber noch nicht feststehenden - Schornsteinhöhen der nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen ab (vgl. TA Luft Nr. 4.6.2.5), wobei mit zunehmender Höhe freilich die Entfernung zunimmt, in der eine Abluftfahne wieder auf die Erdoberfläche trifft (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.11.2011 - 1 KN 71/08 -, BauR 2012, 623).

    Dagegen, dass es sich bei diesem Betrieb um ein "Beispiel" eines typischen Edel- und Nichteisenmetall verarbeitenden Betriebs handelte, spricht schon der von der Antragstellerin im Planaufstellungsverfahren zu Recht angesprochene - wenn auch nicht verbindliche, jedoch einen Anhalt gebende (vgl. Senatsurt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Urt. v. 17.11.2011, a.a.O.) - Abstandserlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NRW) vom 06.06.2007, der für eine in einem solchen Betrieb typische Scheideanlage immerhin einen Abstand von 1.000 m vorsieht.

    Bei der von ihr anzustellenden Immissionsprognose wäre daher - zumindest - ein typischer Betrieb dieser Branche in den Blick zu nehmen gewesen, der sich auf dieser Fläche ansiedeln kann, und nicht (nur) ein (umsiedlungswilliger) Betrieb, der aufgrund seiner konkreten (bisherigen) Anlagenkonfiguration schon hinter der typischen Nutzung zurückbleibt (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 17.11.2011, a.a.O. u. Beschl. v. 04.01.2011 - 1 MN 130/10 -, BauR 2011, 147; OVG Berlin-Brbg., Urt. v. 13.04.2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von

    Erstens ist im Rahmen der Abwägung auf das abzustellen, was "nach Lage der Dinge", d. h. bei Berücksichtigung der konkreten Situation des Plangebiets und bei vollständiger Ausnutzung der Planfestsetzungen realistischerweise zu erwarten ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.11.2011 - 1 KN 71/08 -, juris Rn. 26 = BauR 2012, 623 = BRS 78 Nr. 73); es bedarf der Betrachtung eines realistischen Worst-Case-Szenarios (vgl. Senat, Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, juris Rn. 53).
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